Ruhezeiten innerhalb der Gartensparte

In Erweiterung des / der:

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, ...

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind darüber hinaus Regelungen des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes zu beachten. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Geräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, ...

Polizeiverordnung der Stad Görlitz (PDF)

 

gelten folgende Ruhezeiten:

Mo. - Fr. : nach Möglichkeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, auf jeden Fall von 19:00 bis 08:00 Uhr

Samstag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und ab 19:00 Uhr

sowie an Sonn- und Feiertagen

Allgemein gilt, gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot.

Stichwortliste: Gartensparte, Görlitz, Ruhezeiten