Videoüberwachung
Datenschutz
Ein kurzer, aber sehr wichtiger Hinweis, um möglichen Ärger zu vermeiden.
Kleingartenpächter/in als Betreiber/in
Betreibt ein/eine Parzelleninhaber/in eine Videokamera, so ist diese genauso zu bewerten wie bei einem privaten selbstbewohnten Grundstück. Der/Die Betreiber/in darf also nur Bereiche bis zur Grenze der eigenen Parzelle überwachen. (Zu berücksichtigen ist bei der Angemessenheit allerdings die Begehbarkeit der einzelnen Parzellen durch weitere Pächter.)
Quelle: www.datenschutz.sachsen.de
Hier ist auch die Erklärung zu finden, warum wir in unserer Anlage keine Videoüberwachung der Wege einrichten können.
... ist dies nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften nur in den Zeiten zulässig, in denen sich regulär keine Pächter/innen in der Anlage aufhalten (siehe Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).
Gibt es hingegen keine zeitlichen Einschränkungen, kann also der bzw. die einzelne Parzelleninhaber/in jederzeit die Kleingartensparte betreten und verlassen, wäre eine Videoüberwachung ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Quelle: www.datenschutz.sachsen.de
Eine kostengünstige Lösung für die eigene Parzelle
(verfasst von Fam. H.)
Liebe Gartenfreunde,
mit Vorfreude erwarten wir den Frühling und die neue Gartensaison – leider nicht nur wir…
Wie sich gezeigt hat, haben auch Langfinger ein immer wiederkehrendes Interesse an unseren Gärten.
In dem Bemühen, dies nicht ganz wehrlos hinzunehmen, hier ein Tipp, dem etwas Bezahlbares entgegenzusetzen.
Wenn wir den ungebetenen Besuch schon nicht verhindern können, sollten wir für eine gebührende Begrüßung, ggf. eine persönliche Ansprache und ein Fotoshooting für die Polizei sorgen.
Empfehlen können wir:
die ieGeek 2K Überwachungskamera (Außen, Akku, Kabellos, WLAN, außen/innen mit farbiger Nachtsicht, PIR-Bewegungserkennung, lange Zeit Standby, Cloud/SD Storage, 2-Wege Audio, Black, 2 Stück schwarz, ab ca. 75 € auch einzeln ab ca. 36 €)
Durch den Akku, der nach bisheriger Erfahrung ca. ein halbes Jahr reicht, ist freie Standortwahl gegeben. Dabei sind die mit dem Handy sehr leicht einstellbaren Nutzungsbedingungen natürlich hilfreich. D. h. nicht jede Bewegung, sondern Erkennung (Mensch, Tier, Fahrzeug) kann gewählt werden. Dass dabei die Empfindlichkeit nachjustiert werden kann, hilft Fehlalarme zu minimieren. Ebenso komfortabel und detailliert ist die Überwachungszeit einzustellen: Tageszeiten (z. B. 20:00 – 07:00), bei Bedarf auch separat für die einzelnen Wochentage. Und wenn man mal neugierig ist, kann man sich spontan in den Garten schalten.
Im Alarmfall werden die Fotos/Bilder auf der SD-Karte in der Kamera gespeichert und auf das Handy geschickt. So hat man was davon, auch wenn der Kamera etwas „zustoßen“ sollte.
Die weiteren Reaktionen sind bequem wählbar: so könnte die eine Kamera aus etwas weiterer Entfernung frühzeitig schweigend die Bewegungen registrieren und melden. Eine weitere, am Objekt nähere Kamera kann neben vortrefflichen Fotos/Videos zusätzlich mit Licht und lauten Tonsignalen für einen entsprechenden Empfang des ungebetenen Gastes reagieren. Außerdem kann man vom Handy aus, eine Ansprache an die Person halten.
Das Handy-Menü für das alles ist wirklich gut verständlich.
Voraussetzung für die Kommunikation zwischen häuslichem Handy und den Kameras im Garten ist natürlich, dass die Kamera in Reichweite zu einer Internetverbindung steht. Ein Router wäre teuer und bei Strom-„Ausfall“ nicht mehr funktionstüchtig. Ein nicht mehr genutztes Handy (z. B. älter oder kaputtes Display) kann dazu alternativ auf „Routerfunktion“ (HotSpot: Android, iPhone) umgestellt werden und funktioniert durch den Akku auch noch nach Kappung der Stromzufuhr.
Für einen Monat „Einarbeitungszeit“ haben wir den Aldi-Tarif für 14,99 € für 4 Wochen genommen, monatlicher Wechsel ist unkompliziert möglich und 4,99 € für 4 Wochen haben sich dann als ausreichend erwiesen.
Wir hoffen, dass im Zusammenwirken der Gartenfreunde die ein oder andere Kamera den Beutezügen ein Ende bereiten kann.