Häufig gestellte Fragen
- Darf ich einen Gartenteich anlegen?
- Wie groß darf die Laube sein?
- Darf ich ein Gewächshaus aufstellen?
- Darf ich Kleintierhaltung betreiben?
- Darf ich einen Pool aufstellen?
- Darf ich einen Brunnen bohren?
- Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig?
- Darf ich in der Laube übernachten / wohnen?
- Darf ich einen Ofen in der Laube aufstellen?
- Abwasser / Sickergruben
- Toilette im Garten. Was ist erlaubt?
- Parken in der Anlage?
- Wohnwagen und das Zelten in der Anlage?
- Offenes Feuer im Garten?
- Asbest im Garten. Was muss / darf ich tun?
- Ich möchte meinen Garten abgeben
Darf ich einen Gartenteich anlegen?
Die Errichtung von Gartenteichen ist bis zu einer Größe von max. 4 qm Wasserfläche mit flachem Randbereich erlaubt. Zu deren Anlage sind ausschließlich Lehm-Ton-Dichtungen oder geeignete Kunststoffe zu verwenden.
Der bei der Errichtung eines Gartenteiches anfallende Bodenaushub muss im Kleingarten verbleiben
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Wie groß darf die Laube sein?
Die Errichtung von Lauben in Kleingärten ist bei Beachtung nachstehender Grundsätze und der Regelungen im Abschnitt IV dieser Ordnung statthaft.
Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens i.S. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 BKleingG kann in Anlehnung an den § 3 Abs. 2 BKleingG in Kleingärten mit mehr als 200 qm Pachtfläche eine Laube mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich Toilette, Geräteschuppen und festem überdachtem Freisitz errichtet werden. Bei weniger als 200 qm Pachtfläche ist eine Laube von höchstens 20 qm Grundfläche einschließlich Toilette, Geräteschuppen und festem überdachtem Freisitz zulässig.
Für vor dem 30.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten gilt laut Bundeskleingartengesetz § 20a Bestandsschutz.
Zusätzliche Geräteschuppen o.ä. waren nie zulässig und haben deshalb keinen Bestandsschutz.
Bei Lauben, die unter die Bestandsschutzregelungen nach § 20a Ziff. 7 BKleingG fallen, sind
Maßnahmen unzulässig, die auf eine schrittweise oder sofortige Erneuerung und damit auf
eine Verlängerung ihrer Nutzung als „übergroße Laube“ mit dem ihr adäquaten Grad der Ausstattung und Einrichtung hinauslaufen.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Darf ich ein Gewächshaus aufstellen?
Die Errichtung von Gewächshäusern und anderen Ernteverfrühungsanlagen sind bis zu einer maximalen Grundfläche von 8 m2 zulässig.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Darf ich Kleintierhaltung betreiben?
Kleintierställe dürfen weder innerhalb noch außerhalb der Laube errichtet werden.
Die für die Kleintierhaltung, die unter die Bestandsschutzregelungen nach § 20a Ziff. 7 BKleingG fällt, erforderlichen Stallungen dürfen bis zur Notwendigkeit ihrer Erneuerung genutzt werden. Eine Erneuerung und/oder Erweiterung ist nicht zulässig.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V
Darf ich einen Pool aufstellen?
Stationäre Badebecken und Badebecken, die in das Erdreich eingelassen werden, sind nicht zulässig. Die Errichtung nichtstationärer Badebecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 7 Kubikmeter ist kalenderjährlich in den Monaten Mai bis September statthaft, wenn durch ihre Nutzung keine Beeinträchtigungen für die angrenzenden Kleingärtner ausgehen und das Wasser jeweils bis zum 30. September umweltfreundlich entsorgt wird. Badebecken dieser Größenordnung bei denen die Bedienungsanleitung den Verbleib des Wassers im Becken erfordert, sind so zu sichern, das keine unbeabsichtigte Entleerung des Beckens erfolgen kann..
Die Zustimmung des Vereinsvorstandes ist hierzu erforderlich.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Darf ich einen Brunnen bohren?
Die Errichtung von Brunnen zum Zwecke der Zutageförderung und Entnahme von Grundwasser ist nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Ziff. 6 i.V. mit § 2 und § 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und der konkretisierenden Regelungen des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der jeweils gültigen Fassung statthaft.
Bei der beabsichtigten Errichtung eines Brunnens zum Zwecke der Zutageförderung und Entnahme von Grundwasser in Kleingärten ist die Genehmigung beim zuständigen Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, nach vorliegendem Einverständnis des Kleingärtnervereins einzuholen. Die Brunnentiefe ist bedeutungslos.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig?
Mit der neuen Rahmenkleingartenordnung, die seit 1.1.2020 in Kraft getreten ist, wurden sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten im Kleingarten verboten. Dies gilt sowohl für einzeln stehende Bäume und Sträucher als auch für Hecken. Es dürfen nur solche Ziergehölze gewählt werden, die natürlich oder durch Schnittmaßnahmen auf einer Maximalhöhe von 2,5 m gehalten werden können.
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V., Rahmenkleingartenordnung Artikelserie - Teil 3
Darf ich in der Laube übernachten / wohnen?
Gelegentliches Übernachten „Ja“ , dauerhaftes Wohnen „Nein“.
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 3 Kleingarten und Gartenlaube
Darf ich einen Ofen in der Laube aufstellen?
Kurz: Nein
Das Errichten und Betreiben von mit festen Brennstoffen beheizten Öfen, Herden und Kaminen ist nicht gestattet
In Lauben, die unter die Bestandsschutzregelungen nach § 20a Ziff. 7 BKleingG fallen, können vorhandene Feuerstätten nur dann weiter betrieben werden, wenn eine Genehmigung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters auf Verlangen des Verpächters ebenso vorgelegt werden kann, wie das Protokoll über die regelmäßige Überprüfung der Feuerstätte auf der Grundlage der jeweils gültigen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Eine Erneuerung von Feuerstätten in Lauben ist unzulässig.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Abwasser / Sickergruben
Sickergruben sind in Deutschland nur für Regenwasser zulässig und genehmigungspflichtig.
Sickergruben sind verboten. Sammelgruben unterliegen nur dann dem Bestandsschutz, wenn sie vor dem 03.10.1990 nach geltendem Recht errichtet wurden. Ihre Nutzung setzt die Einhaltung der geltenden bzw. kommunalen Bestimmungen zum Nachweis der Dichtheit und zur Entsorgung voraus. Belege der Entsorgung sind in Kopie dem Vorstand zu übergeben und über den Parzellenwechsel hinaus 10 Jahre aufzubewahren. Unzulässig ist es, Fäkalien in undichten Behältnissen zu sammeln, versickern zu lassen und unmittelbar an Anpflanzungen auszubringen.
Rahmenkleingartenordung, Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2019
Das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser sowie Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers herbeizuführen, sind ebenfalls erlaubnispflichtige Benutzungen.
Die Erlaubnis oder die Bewilligung für die Benutzung des Grundwassers sind zu versagen, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung, zu erwarten sind. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung einer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. "Nicht zu besorgen" heißt, dass der Eintritt einer Verunreinigung des Grundwassers nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein muss.
Das Wasserhaushaltsgesetz, Durchführungsvorschriften Grundwasserschutz
Toilette im Garten. Was ist erlaubt?
Wir empfehlen Trenn- oder Humustoiletten.
Statthaft ist nur die Errichtung von Trocken- oder Biotoiletten mit dichtem Sammelbehälter.
Rahmenbauordnung (RBO) Niederschlesischer Kleingärtnerverbandes e. V.
Parken in der Anlage?
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den ausgebauten und dafür vom Verein ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Rahmenkleingartenordung RKO mit Anlagen 1 bis 4
Wohnwagen und das Zelten in der Anlage?
Das Auf- und Abstellen von Wohnwagen und das Zelten innerhalb der Kleingartenanlage sind nicht zulässig.
Rahmenkleingartenordung RKO mit Anlagen 1 bis 4
Offenes Feuer im Garten?
Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Stadt Görlitz erforderlich.
Keiner Erlaubnis bedürfen Feuer mit trockenem unbehandelten Holz in befestigten oder handelsüblichen Feuerstätten mit einem Durchmesser von maximal 100 cm außerhalb von öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 dieser Polizeiverordnung. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine unzumutbare Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist das Abrennen von Feuern verboten.
Polizeiverordnung der Stad Görlitz (PDF)
Asbest im Garten. Was muss / darf ich tun?
Für fest gebundenen Asbest, wie in Dachplatten, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, diesen zu entfernen. Das gilt aber nur solange, wie der Asbest auch in Ruhe gelassen wird.
Gefährlich wird es dann, wenn Asbestplatten ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bearbeitet oder rückgebaut werden.
Bei verwitterten Dächer, bei denen sich die Platten alters- und witterungsbedingt schon langsam auflösen, sollten diese zügig saniert werden.
Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen nach geltendem Recht nur Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen.
- Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. BDG-C4.1-Merkblatt
- Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. BDG-C4.2-Merkblatt
Eine Reinigung von AZP mit abtragenden Geräten (z.B. Kehren oder Bürsten, Druckreinigen, Abschleifen oder Strahlen) ist grundsätzlich verboten. Eine Neubeschichtung von alten Welldachplatten wird insoweit nicht empfohlen; besser ist es, die betroffenen Bauteile gleich ganz abzubauen und zu entsorgen. Unbeschichtete Dachplatten dürfen überhaupt nicht gereinigt werden.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.
Es ist verboten, asbesthaltige Bauelemente
- mechanisch zu bearbeiten, zu beschichten, zu versiegeln, oder zu verblenden
- zweckentfremdend für Beeteinfassungen, Komposter, Sichtschutz o.ä. zu verwenden
- im KG zu lagern oder zu vergraben
- in Verkehr zu bringen
Defekte sowie zweckentfremdend genutzte Bauteile sind unter Beachtung bestehender Sicherheitsauflagen zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Rahmenkleingartenordung RKO mit Anlagen 1 bis 4
Ich möchte meinen Garten abgeben
Handelt es sich bei Ihrem Garten um Privatbesitz liegt der Verkauf allein in Ihren Händen. Unser Vorstand ist dabei aber gern behilflich.
Beachten Sie dabei eine eventuelle Vereinsmitgliedschaft, falls vorhanden, ebenfalls zu kündigen.
Beziehen Sie Wasser und / oder Strom über den Verein, halten Sie die Zählerstände im Kaufvertrag fest. Wir benötigen dann eine Kopie des Vertrages (Zählerstände / Adressen), um korrekt zum bzw. ab dem Verkaufsdatum abrechnen zu können.
Bei einem Pachtgarten müssen Sie den Verein verständigen, im Idealfall schon mit einiger Vorlaufzeit.
Trotzdem wir sehr regelmäßig Anfragen haben ist es auch gern gesehen, dass der aktuelle Pächter einen möglichen Nachfolger benennt. Denn nicht immer ist es so, dass Angebot und Nachfrage in Größe, Ausstattung oder Zustand übereinstimmen.
Die Entscheidung darüber liegt letztendlich beim Vorstand.